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Mit der Übergabe eines symbolischen Schlüssels an die Bundesministerin durch Vertreterinnen und Vertreter des ICRAdeutschland-Konsortiums und der D.O.M Datenverarbeitung GmbH geht ein Kooperationsmodell mit der Bundesprüfstelle in die Umsetzungsphase, das auf die Filterung indizierter Internetangebote aus dem Ausland zielt. Während indizierte deutsche Internetseiten nur in geschlossenen Erwachsenenbenutzergruppen verbreitet werden dürfen, sind Internetangebote aus dem Ausland schwer zu kontrollieren. Bundesministerin Renate Schmidt begrüßt die neue technische Möglichkeit ausdrücklich: ''Die Einbindung von Indizierungslisten in Filterprogramme auf hohem Sicherheitsniveau eröffnet Eltern, Schulen und Jugendeinrichtungen die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche wirksam vor jugendgefährdenden Internetinhalten aus dem Ausland zu schützen. |
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de - erschienen: 07.12.2004 |
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Die Innenminister einiger Bundesländer sind mit der Praxis bei der Prüfung von möglicherweise jugendgefährdenden Computerspielen unzufrieden. Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) etwa spricht von einem "unhaltbaren Zustand" und sieht "schnellen Handlungsbedarf", der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert gar ein Herstellungsverbot. Die unabhängige Prüfinstanz Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) weist die Kritik indes zurück. |
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10 Monate nach ihrem Antrag auf Zulassung als Kontrollinstanz für den Jugendmedienschutz bei der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) wartet die Freiwillige Selbstkontrolle für Multimedia (FSM) nach wie vor auf einen Bescheid. Die Mitglieder der eigens an das Modell der so genannten "regulierten Selbstregulierung" angepassten Organisation seien durch die lange Verzögerung irritiert, sagte FSM-Geschäftsführerin Sabine Frank bei einer Diskussion zum Jugendmedienschutz auf den Münchner Medientagen. Solange die Zulassung ausstehe, tue sich die FSM auch schwer, weitere Mitglieder in der Internet-Branche zu gewinnen und damit dem Vorwurf der KJM zu begegnen, dass die Mitgliedschaft noch zu klein sei. Noch schwerer tut sich die KJM außerdem mit einer Zulassung der Internet-Filtersoftware ICRA. Den Antrag auf Pilotzulassung hat die FSM gemeinsam mit mehreren Partnern bereits vor einigen Monaten beantragt. |
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Ein Jahr nach Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes zieht Ute Schäfer, Schul- und Jugendministerin in Nordrhein-Westfalen, in Bezug auf die Alterskennzeichnung von Computerspielen Bilanz. Fast jedes zweite Spiel konnte ohne Altersbeschränkung auf den Markt gebracht werden. |
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Dieser Artikel der Bundesregierung gibt einen Überblick über die Neuerungen im Jugendschutzgesetz vom 1. April 2003, das zeitgleich mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Kraft getreten ist. Das neue Jugendschutzgesetz sieht unter anderem eine Alterskennzeichnung für Computerspiele und strengere Regelungen beim Tabakkauf vor. Im dem Gesetz sind erstmals das "Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit" und das "Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte" zu einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammen geführt worden. |
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Mit dem neuen Jugendschutzgesetz des Bundes wurde das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Zeitgleich trat der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder in Kraft, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen ist sichergestellt, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden. Auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lassen sich das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sowohl im Wortlaut als auch kommentiert sowie als Flyer und als Eltern-Info als Pdf-Dateien herunterladen und lesen. |
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de - erschienen: 15.04.03 |
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Der Gesetzgeber hat mit einer umfassenden Reform der bestehenden Regelungen im Bereich Jugendschutz reagiert. Am 1. April 2003 traten gleichzeitig das sogenannte Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes sowie der Staatsvertrag der Bundesländer über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (sogenannter Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, JMStV) in Kraft. Der von Lehrer Online als PDF-Datei angebotene Beitrag stellt in erster Linie die neuen Bestimmungen zum Jugendschutz in den Medien dar und erläutert diese. Daneben werden am Rande die Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit in einem Überblick dargestellt. |
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Da die verbotenen Inhalte im Internet unter dieselben strafrechtlichen Sanktionen fallen wie im Offline-Bereich, müssen Erziehungsverantwortliche zumindest grob wissen, welche Inhalte verboten sind und unter welchen Voraussetzungen sich eine Strafbarkeit wegen dieser Inhalte ergeben kann. Bei Lehrer Online können Sie sich einen Überblick verschaffen, wie Sie auf illegale Inhalte reagieren sollten. |
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Die jugendschutzrechtlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit Computerspielen sind in Deutschland so umfassend wie nirgends sonst in Europa. Auch in schulischen Internetcafés müssen zahlreiche Regeln beachtet werden. Insbesondere unterliegen Lehrkräfte und Schulleitung einer umfangreichen Aufsichts- und Überwachungspflicht, deren Nichtbeachtung strafrechtliche und ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. |
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Interview mit Prof. Dr. Ulrich Sieber zum neuen Jugendschutzgesetz und den damit verbundenen Konsequenzen für Anbieter, Lehrer, Betreuer und Eltern. |
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Wie alle anderen Medien auch wird das Internet zur Verbreitung von Daten beispielsweise jugendgefährdenden oder kriminellen Inhalts genutzt. Daher wurden verschiedenen Techniken der Sperrung und Inhaltsfilterung entwickelt und in Form von Programmen angeboten. Keine dieser Methoden kann eine vollständig korrekte Filterung und damit einen sicheren Jugendschutz garantieren. Die Verfahren sind jedoch unter bestimmten Randbedingungen ein nützliches Hilfsmittel im Rahmen einer umfassenden Medienerziehung. |
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Auf den Seiten des Videofachhandels finden Interessierte differenzierte Informationen über Jugendschutz in Filmen und Spielen, Videothektypen, Infos für Eltern, Gewalt in den Medien und die politische Diskussion zum Jugendschutz in Videotheken. |
Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V.: www.ivd-online.de |
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Seit dem Amoklauf von Erfurt streiten Spieler und Eltern,
Forscher und Lehrer, Politiker und Interessenverbände in
Deutschland über gewalthaltige Computerspiele. Seit 2005
steht der Vorschlag im Raum, die Herstellung von
"Killerspielen" gesetzlich zu verbieten.
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Durch die Beschreibung der Struktur des Internets und des praktizierten Jugendmedienschutzes soll gezeigt werden, daß die heutige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben nicht adäquat ist und daher eine stärkere Beachtung des erzieherischen Jugendmedienschutz notwendig ist. Diplomarbeit von 1999 an der Universität Köln von Christine Ketzer. |
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Die MPFS-Studie zeichnet den Stand der Bevölkerung Deutschlands zum Thema Jugend- und Jugendmedienschutz im Jahre 1998: Das Thema Jugendschutz nahm schon damals einen hohen Stellenwert ein, die Bevölkerung war in erster Linie wegen des unbekannten Mediums Internet verunsichert. Auch das Fernsehen wurde bereits 1998 als sensibler Bereich wahrgenommen. Es wurden zwar Gesetze von der Bevölkerung eingefordert, allerdings waren Kenntnisse über den Stand der gesetzlichen Lage kaum vorhanden. Medienerziehung lag nach Ansicht der Befragten zuerst im elterlichen Verantwortungsbereich - allerdings wurden institutionelle Einrichtungen und Medien auch in die Pflicht genommen. |
Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest: www.mpfs.de - erschienen: 1998 |
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Artikel von Tilman Baumgärtel in DIE ZEIT 20/2003: Profis testen Computergames. Hersteller zahlen für ihre Dienste. Jetzt macht der Jugendschutz die Spieler zu Gesetzeshütern. |
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Artikel von Liane v. Billerbeck in DIE ZEIT 18/2003: Ein Jahr nach dem Erfurter Massaker: Vieles wurde verbessert, doch Waffen erhält noch immer, wer will. |
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Am 1. April 2003 trat in Deutschland die Neufassung des Jugendschutzgesetzes in Kraft. Nicht nur böse Zungen behaupten, es hätte dafür kein sinnfälligeres Datum geben können. Die - um es sehr zynisch zu formulieren - "Schützenhilfe" des Massakers von Erfurt hatte der Novelle den Weg durch die Beschlussgremien gebahnt. |
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