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ap Robert S.
| 19-jähriger Amokläufer hatte keinerlei
Schulabschluss
Besonderheit des Thüringer
Schulsystems
Der Amokläufer von Erfurt hatte trotz
seiner zwölf Schuljahre keinerlei Abschluss. Wenn ein Schüler
in Thüringen zum zweiten Mal das Abitur nicht schafft, erhält
er im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht einmal einen
Hauptschulabschluss, wie der Vater eines Schülers des
Gutenberg-Gymnasiums am Sonntag auf einer Pressekonferenz
erklärte. |
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28.04.2002
[Archiv]
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Der 19-jährige Robert
S. hatte am Freitag, einem Tag mit Abiturprüfungen, 16
Menschen und sich selbst erschossen. Er hatte vor einem Jahr
das Abitur nicht bestanden und hätte es auch nicht wiederholen
können, weil er vor einigen Wochen wegen Urkundenfälschung von
der Schule verwiesen worden war. |
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Weder Haupt- noch
Realschulabschluss Die
Familie habe jedoch nichts vom Schulverweis des Sohnes
gewusst, erklärte der Staatssekretär des Thüringer
Innenministeriums, Manfred Scherer. Seine Familie habe
geglaubt, dass er am Freitag an den schriftlichen
Abiturprüfungen teilnehme. Deswegen hätten sie ihm am Morgen
noch viel Erfolg dafür gewünscht. |
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Mehr zum Amoklauf in Erfurt |
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Polizei
schließt zweiten Täter aus |
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Trauerbekundungen reißen
nicht ab |
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An
diesem Tag hätte also sein Lügengebäude einstürzen müssen,
sagte Scherer. In anderen Bundesländern erhalten Schüler in
der Regel mit Abschluss der neunten Klasse einen
Hauptschulabschluss und nach der zehnten Klasse den
Realschulabschluss. |
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Krapp: Es gibt mehrere
Möglichkeiten Der
Thüringer Kultusminister Michael Krapp (CDU) verwies auf
verschiedene Möglichkeiten für Schüler, die das Abitur nicht
geschafft hätten. So könne über eine Berufsausbildung
gleichzeitig der Realschulabschluss erworben werden. Außerdem
böten Erwachsenenbildung und Berufsschulen die Möglichkeit zur
Qualifizierung. |
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Mit Material von dpa, AFP |
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