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Hintergrund: Waffenschein und Waffenbesitzkarte

Erwerb nur unter strengen
Auflagen möglich

Wer in Deutschland legal eine Waffe kaufen will, muss laut Gesetz eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenschein erwerben, die von den örtlichen Behörden nur unter strengen Auflagen ausgestellt werden. Diese Vorschrift wird durch das Waffenrecht geregelt, das vor kurzem verschärft wurde.

  von Kai-Martin Müller-Haeseler, 07.05.2002 [Archiv]
    Es gibt drei verschiedene Waffenbesitzkarten: Die gelbe WBK berechtigt Sportschützen zum Besitz von einschüssigen Einzelladern ohne zahlenmäßige Begrenzung. Wer die grüne WBK besitzt, darf auch mehrschüssige Waffen, sogenannte Mehrlader, kaufen.

Wer Waffen sammeln möchte, braucht eine rote Besitzkarte. Sie erlaubt den Besitz einer unbegrenzten Zahl von Waffen eines genau festgelegten Gebiets, etwa einer bestimmten Epoche oder Gattung. Ralf Peter-Hanwar, Pressesprecher der Stadt Mainz, beschreibt den Kreis der Kandidaten als "Kenner der Materie." Hierzu gehörten etwa Gutachter, Ballistiker oder Sammler bestimmter Waffenarten mit berechtigtem Interesse.
 
 
   
dpa
Waffenbesitz in Deutschland
 
 
    In jedem Fall berechtigt die Waffenbesitzkarte nur zum Führen von Waffen innerhalb von Wohnungen, Grundstücken und zugelassenen Schießständen.  
 
    Genaue Prüfung
      Die Erlaubnis wird von den zuständigen Kommunalbehörden nur an Privatpersonen erteilt. Der Antragsteller muss laut Bestimmung "volljährig, zuverlässig, rechtstreu und sachkundig" sein. Laut Peter-Hanwar erfolgt eine Anfrage der zuständigen Behörde zur genaueren Kontrolle direkt bei der Staatsanwaltschaft. So könnten auch schwebende Verfahren in Erfahrung gebracht werden.   
 
 
    Als unzuverlässig gilt, wer wegen eines Verbrechens oder wegen einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu einer mindestens einjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Als ebenfalls unzuverlässig gelten Personen, die einem verbotenen Verein oder einer für verfassungswidrig erklärten Partei angehören, verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder massiv gewalttätig geworden sind.  
 
    Nachweis der Fachkenntnisse
      Die Waffenbesitzkarten werden nach einer bestandenen Sachkundeprüfung ausgestellt und erlauben Mitgliedern in Jagd- der Schützenvereinen den Kauf von Schusswaffen. Weitere Voraussetzung für die WBK ist die regelmäßige Teilnahme am Vereinsleben.
 
 
    Die Gewehre, Pistolen oder Revolver dürfen nur auf zugelassenen Schießständen benutzt werden. Für die sichere Aufbewahrung, Waffe und Munition getrennt, ist der Schütze verantwortlich.   
 
    Waffenschein als Ausnahmeregelung
      Sehr viel seltener als die Waffenbesitzkarten werden Waffenscheine ausgestellt. Inhaber dieser Erlaubnis, dessen Ausgabe an strenge Kriterien gebunden ist, dürfen die geladene Waffe auch bei sich führen. Waffenscheine werden nur in Ausnahmefällen vergeben. So sind auch die meisten Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen nur mit Schreckschusswaffen ausgerüstet.
 
 
    Mit dem neuen Waffenrecht wurde zusätzlich ein Kleiner Waffenschein für Gas- und Schreckschusswaffen eingeführt. Gefordert werden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Der Umgang mit Wurfsternen, Spring-, Fall-, Faust- und Butterflymesser ist künftig verboten.  
 
    Die Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen und Munition wurden schärfer gefasst. Wer Waffen erbt, muss innerhalb von fünf Jahren die dafür notwendige Sachkunde erwerben oder die Waffen unbrauchbar machen lassen.  
 
     
 
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