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von Kai-Martin
Müller-Haeseler, 07.05.2002 [Archiv]
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Es gibt drei
verschiedene Waffenbesitzkarten: Die gelbe WBK berechtigt
Sportschützen zum Besitz von einschüssigen Einzelladern ohne
zahlenmäßige Begrenzung. Wer die grüne WBK besitzt, darf auch
mehrschüssige Waffen, sogenannte Mehrlader, kaufen.
Wer Waffen sammeln möchte, braucht eine rote
Besitzkarte. Sie erlaubt den Besitz einer unbegrenzten Zahl
von Waffen eines genau festgelegten Gebiets, etwa einer
bestimmten Epoche oder Gattung. Ralf Peter-Hanwar,
Pressesprecher der Stadt Mainz, beschreibt den Kreis der
Kandidaten als "Kenner der Materie." Hierzu gehörten etwa
Gutachter, Ballistiker oder Sammler bestimmter Waffenarten mit
berechtigtem Interesse. |
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dpa Waffenbesitz in
Deutschland | |
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In jedem Fall
berechtigt die Waffenbesitzkarte nur zum Führen von Waffen
innerhalb von Wohnungen, Grundstücken und zugelassenen
Schießständen. |
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Genaue
Prüfung Die Erlaubnis
wird von den zuständigen Kommunalbehörden nur an
Privatpersonen erteilt. Der Antragsteller muss laut Bestimmung
"volljährig, zuverlässig, rechtstreu und sachkundig"
sein. Laut Peter-Hanwar erfolgt eine Anfrage der
zuständigen Behörde zur genaueren Kontrolle direkt bei der
Staatsanwaltschaft. So könnten auch schwebende Verfahren in
Erfahrung gebracht werden. |
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Als unzuverlässig
gilt, wer wegen eines Verbrechens oder wegen einer sonstigen
vorsätzlichen Straftat zu einer mindestens einjährigen
Haftstrafe verurteilt wurde. Als ebenfalls unzuverlässig
gelten Personen, die einem verbotenen Verein oder einer für
verfassungswidrig erklärten Partei angehören,
verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder massiv
gewalttätig geworden sind. |
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Nachweis der
Fachkenntnisse Die
Waffenbesitzkarten werden nach einer bestandenen
Sachkundeprüfung ausgestellt und erlauben Mitgliedern in Jagd-
der Schützenvereinen den Kauf von Schusswaffen. Weitere
Voraussetzung für die WBK ist die regelmäßige Teilnahme
am Vereinsleben. |
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Die Gewehre, Pistolen
oder Revolver dürfen nur auf zugelassenen Schießständen
benutzt werden. Für die sichere Aufbewahrung, Waffe und
Munition getrennt, ist der Schütze
verantwortlich. |
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Waffenschein als
Ausnahmeregelung Sehr
viel seltener als die Waffenbesitzkarten werden Waffenscheine
ausgestellt. Inhaber dieser Erlaubnis, dessen Ausgabe an
strenge Kriterien gebunden ist, dürfen die geladene Waffe auch
bei sich führen. Waffenscheine werden nur in Ausnahmefällen
vergeben. So sind auch die meisten Mitarbeiter von
Sicherheitsfirmen nur mit Schreckschusswaffen ausgerüstet.
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Mit dem neuen
Waffenrecht wurde zusätzlich ein Kleiner Waffenschein für
Gas- und Schreckschusswaffen eingeführt. Gefordert
werden Zuverlässigkeit und persönliche Eignung. Der
Umgang mit Wurfsternen, Spring-, Fall-, Faust- und
Butterflymesser ist künftig verboten. |
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Die Vorschriften für
die Aufbewahrung von Waffen und Munition wurden schärfer
gefasst. Wer Waffen erbt, muss innerhalb von fünf Jahren die
dafür notwendige Sachkunde erwerben oder die Waffen
unbrauchbar machen lassen. |
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