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Bundestag billigt verschärftes
Waffenrecht
Als Folge von Erfurt Waffenerwerb erst ab 21
Jahren möglich
Das vom Bundestag erst am 26. April
geänderte Waffenrecht wird als Folge des Amoklaufs in Erfurt
nochmals verschärft. Der Bundestag billigte am Freitag die
Vorschläge des Vermittlungsausschusses, die im Einvernehmen
mit dem Bundesrat erarbeitet wurden.
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14.06.2002
[Archiv]
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Die noch ausstehende
endgültige Zustimmung der Länderkammer ist sicher. |
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Nach dem neuen Gesetz
wird die Altersgrenze für den Waffenerwerb bei Sportschützen
von 18 auf 21 Jahre erhöht. Für Jäger wird sie von 16 auf 18
Jahre angehoben. Wer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, muss für die erstmalige Erteilung einer
Schusswaffenerlaubnis auf eigene Kosten ein amts- oder
fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die
geistige Eignung vorlegen. "Kampfmäßiges Schießen" wird
untersagt, so genannte Pumpguns werden verboten. |
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Mindestalter auf zwölf
angehoben Die vom
Bundestag zunächst beschlossene Absenkung des Mindestalters
für das Schießen in Vereinen auf zehn Jahre wird rückgängig
gemacht. Kinder sollen auch zukünftig erst ab zwölf Jahren
Zugang zum Schießsport erhalten. Allerdings sollen begabte
Kinder Ausnahmegenehmigungen erhalten können. Bevor
Jugendliche am Schießsport teilnehmen dürfen, soll es eine
Abfrage beim Erziehungsregister geben. |
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Inhaber eines
Jugendjagdscheins erhalten keine Erlaubnis für den Erwerb von
Schusswaffen und entsprechender Munition. Der Besitz und das
Schießen wird auf die Dauer der Jagd oder des Trainings im
jagdlichen Schießen beschränkt. Sie dürfen die Jagdwaffen
nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen. |
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Mit Material von dpa |
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