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Strengere Regelungen für Gewaltvideos und
Computerspiele
Bundestag beschließt neues
Jugendschutzgesetz
Zum Schutz
von Jugendlichen hat der Bundestag am Freitag strengere
Auflagen für Gewaltvideos und Computerspiele beschlossen. Die
Abgeordneten in Berlin stimmten mehrheitlich für das neue
Jugendschutzgesetz, das noch vor der Sommerpause auch im
Bundesrat verabschiedet werden und unmittelbar danach in Kraft
treten soll. |
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14.06.2002
[Archiv]
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Der Neuregelung
zufolge soll der Zugang zu gewaltdarstellenden Medien
erschwert werden; Computerspiele sollen mit Altersgrenzen
versehen werden. Daneben regelt das Gesetz aber auch den
Alkoholkonsum oder den Tabak-Kauf von Jugendlichen. |
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So sollen Zigaretten
künftig nicht mehr an unter 16-Jährige verkauft werden. Der
Gesetzentwurf war nach dem Amoklauf von Erfurt Ende April
verschärft worden.
Bundesjugendministerin Christine Bergmann (SPD) erklärte, das
Gesetz biete vor allem einen besseren Schutz vor "schädlichen
Gewaltdarstellungen in den Medien". Sie mahnte aber,
Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen
trage die gesamte Gesellschaft, von den Familien über die
Schulen bis hin zu Unternehmen. Auch die Medien müssten ihrer
Verantwortung gerecht werden. Eine frühe Medienerziehung sei
wichtig. |
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Mit
Altersgrenze Dem
Gesetzentwurf zufolge sollen in Zukunft nicht nur Filme und
Videofilme, sondern auch Computerspiele mit Altersgrenzen
versehen und nur für Kinder und Jugendliche ab diesem Alter
freigegeben werden. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu
50.000 Euro. Bücher, Videos oder CDs, die den Krieg
verherrlichen, die Menschen in menschenunwürdiger Weise
darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter
Körperhaltung zeigen, sollen mit weitreichenden Vertriebs- und
Werbeverboten belegt werden. Die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien (bislang: Schriften) soll künftig
neben herkömmlichen auch neue Medien auf ihre Index-Liste
setzen können. Damit sollen auch jugendgefährdende Inhalte in
Online-Medien festgestellt und geahndet werden. |
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Des weiteren sieht
die Neuregelung vor, dass Zigarettenautomaten so umgerüstet
werden müssen, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
der Zugang dazu nicht möglich ist. Zigaretten sollen nur noch
mit Chipkarten gezogen werden können. Um junge Menschen nicht
zum Rauchen und Trinken zu animieren, sollen Werbefilme für
Alkohol und Zigaretten im Kino vor 18.00 Uhr verboten
werden. |
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Mit Material von AFP |
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heute.t-online |
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