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Wozu leben wir in einem
Rechtsstaat?
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1. Mai 2002 Wenn es nach Otto Schily ginge, wäre sehr schnell
Schluß mit dem Spuk der bösen Bilder. Wozu, hat sich der
Bundesinnenminister offensichtlich gefragt, wozu gibt es eigentlich
die Polizei? Und dann hat er, in diversen Interviews der vergangenen
Tage, den Vorschlag gemacht, daß man einfach ein paar Beamte
losschicken müsse, welche das bestehende Gesetz schon durchsetzen
würden. Denn die Verharmlosung und die Verherrlichung von Gewalt
sind verboten gemäß Paragraph 131 des Strafgesetzbuchs. Was fehlt,
sind "mehr Durchsuchungen, Razzien und Beschlagnahmungen", wozu
Schily, im Gespräch mit der "Süddeutschen Zeitung", die deutschen
Staatsanwälte ausdrücklich aufgefordert hat. Auch in den Film- und
Fernsehstudios könnten die Beamten mal vorbeischauen: Das
Strafgesetzbuch verbietet nicht nur die Verbreitung der bösen
Bilder; schon deren Produktion ist eine Straftat.
Fragt sich
nur, ob es in Deutschland genügend Polizisten dafür gibt und wie
lange sie mit diesem Job beschäftigt wären. Denn kaum ein Paragraph
ist so unscharf formuliert wie dieser hier; nähme man ihn beim Wort,
müßte man entweder alles verbieten - oder eben: gar nichts, was in
den letzten Jahren auch die Praxis war. Bestraft werden laut Gesetz
die Produktion und Verbreitung solcher Schriften und Bilder, welche
"grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen
in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung
solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder
Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden
Weise darstellt". Soweit der Wortlaut des Gesetzes.
Der Laie,
der sich bei der Lektüre dieser Sätze fragt, ob Verherrlichung und
Verharmlosung nicht Wirkungen sind, welche naturgemäß im Auge des
Betrachters liegen; der Filmkenner, der sich womöglich daran
erinnert, daß es oft genug die grausamen, die unmenschlichen Szenen
und die filmischen Angriffe auf die Menschenwürde waren, welche das
Publikum zu Mitleid und Erbarmen provozierten (und manchmal sogar
das Bedürfnis weckten, die dargestellten Zustände zu verändern) -
jeder Nichtjurist also, der an der Brauchbarkeit eines solchen
Gesetzes zweifelt, muß sich für seine laienhafte Interpretation des
Gesetzes nicht genieren: Das höchste deutsche Gericht sieht es auch
nicht viel anders.
Im Jahr 1992 hatte das
Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob ein Verbot des
Films "Tanz der Teufel" rechtmäßig sei. Es ist dies ein sogenannten
Splatter-Film, dessen Handlung im wesentlichen darin besteht, daß
einige Teenager sich in Zombies verwandeln, woraufhin einige andere
Teenager diesen Monstern die Köpfe abschlagen, die Leiber mit
großkalibriger Munition zerschießen und auch sonst alles tun, was
zur Vernichtung der Zombies führt.
Das
Bundesverfassungsgericht begründete sein Urteil nicht zuletzt mit
der Unschärfe des Gesetzestextes. Eine Darstellung, welche die
Menschnwürde verletzte: Diese Formulierung sei längst nicht
hinreichend bestimmt - sehr genau bestimmt sei dagegen der Begriff
"Mensch"; und da es eben keine Menschen, sondern Zombies seien,
welche hier so grausam abgeschlachtet würden, könne von einer
Verletzung der Menschenwürde nicht die Rede sein. Der Film dürfe
also auch nicht verboten werden.
Die Spitzfindigkeit dieser
Argumentation war damals den Verfassungsrichtern wohl auch bewußt -
und nicht nur deshalb hat die Neigung deutscher Richter, gegen Filme
die Polizei einzusetzen, in den vergangenen Jahren deutlich
abgenommen. Es gab, in den späten Achtzigern, einen Richter in
München, der besuchte regelmäßig ein kleines Undergroundkino und
ließ dort Horrorfilme beschlagnahmen; es gab zu selben Zeit eine
Richterin in Berlin, die ließ die Kopie eines kleinen
Avantgardefilms nicht bloß beschlagnahmen, sondern gleich
vernichten, obwohl das Werk, wenn es überhaupt eine Botschaft hatte,
eher kritisch als affirmativ gemeint war: Sie alle wurden damals zum
Gespött einer Öffentlichkeit, die schnell merkte, daß hier bloß
Geschmacksurteile exekutiert wurden. Gegen Geschmacksurteile ist
aber jederzeit Revision gestattet - und das Splattergenre wurde
nicht etwa von deutschen Richtern erledigt, sondern von den vielen
Parodien, welche die Zombies und ähnliche Monster ein für allemal in
lächerliche Figuren verwandelt haben.
Was den Verdacht der
Gewaltverherrlichung angeht, so hat sich der schon in den siebziger
Jahren selbst dementiert: Damals war es unter Linken und
Intellektuellen sehr populär, dem Schauspieler Clint Eastwood
vorzuwerfen, er proklamiere in seinen Rollen die Selbstjustiz und
verherrliche den einsamen Gewalttäter. Daß ausgerechnet jene, die
eine solche Wirkung diagnostizierten, gegen ebendiese Wirkung immun
waren, gab ihnen nicht zu denken. Und wenn Otto Schily morgen die
Polizei losschickte, damit sie alle Gewaltverherrlicher und
-verharmloser verhafte: Wo verstecken sich dann James Bond und
Indiana Jones, der Terminator und der Gladiator?
Vielleicht
sollte die Polizei doch lieber Verbrecher als Fiktionen
jagen.
CLAUDIUS SEIDL
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung,
02.05.2002, Nr. 101 / Seite 49
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