| Nicht indiziert:
"Counterstrike" |
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Bundesprüfstelle Online-Spiel „Counterstrike“ kommt nicht auf den
Index 16. Mai
2002 Die Anhänger des
Online-Computerspiels „Counterstrike“ sind „überrascht und
glücklich“. Das umstrittene Spiel mit gewalttätigem Inhalt ist von
der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) am
Donnerstag nicht auf den Index gesetzt worden. Damit wird das Spiel
auch weiterhin öffentlich für Jugendliche zugänglich bleiben.
Das
Spiel sei blutig, aber nicht so blutig wie indizierte Spiele, teilte
die Bonner Behörde mit. Das so genannte 12er-Gremium war nach
stundenlangen Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass
„Counterstrike“ keinen Gefährdungsgrad habe, der eine Indizierung
rechtfertige. Da bei den Action-Szenen des so genannten „Ego
Shooter“-Spiels, bei dem der Spieler die Szenerie aus der
Ich-Perspektive über den Lauf einer Waffe betrachtet, auf eine
übermäßige Effekthascherei verzichtet werde, stellte das Gremium
fest: „Eine verrohende Wirkung ist nicht gegeben.“ Zudem erlaube das
Spiel, bei dem die Spieler in Gruppen als Terroristen und
Anti-Terrorkämpfer mit speziellen Zielsetzungen gegeneinander
antreten, durchaus eine Unterscheidung zwischen der Realität und der
Spielsituation. Nicht zuletzt deshalb, weil es in dem Spiel keine
effektheischenden Effekte wie Todesschreie und keine
Identifikationsmöglichkeiten für die Spieler gebe.
Ereignisse von Erfurt
außen vor
Das beliebte Schieß-Spiel,
das nach Angaben aus der Community in Deutschland von rund 500.000
Menschen gespielt wird, war in die Diskussion geraten, nachdem
bekannt geworden war, dass auch der Amokläufer von Erfurt, Robert
Steinhäuser, intensiv das Spiel gespielt haben soll. Es war
gemutmaßt worden, es habe den 19-Jährigen zu seiner Tat animiert.
Der Antrag auf Indizierung des Jugendamtes Bochum war allerdings
bereits lange vor dem Amoklauf bei der Bonner Prüfstelle
eingegangen.
„Wir haben uns bemüht, die
Ereignisse von Erfurt außen vor zulassen“, erklärte daher die
Vorsitzende der Bundesprüfstelle, Elke Monssen-Engberding, die auch
das Entscheidungsgremium leitete. Die Prüfstelle könne nicht über
die Handlungen Erwachsener, sondern nur am „konkreten Objekt“
entscheiden, betonte sie. Dennoch hätten der Amoklauf sowie die
intensive Diskussion um Gewaltspiele allgemein und „Counterstrike“
im besonderen das Verfahren natürlich beeinflusst, gab die
Vorsitzende der Prüfstelle zu. Anhänger des Online-Games hatten vor
dem Gremium ihren Standpunkt darlegen können - ein Novum bei der
Bonner Behörde. Offenbar hatten sie damit Erfolg, erkannte
Monssen-Engberding doch „den Beleg in gewisser Weise der
Sportlichkeit“ der „Counterstriker“ an.
Gesetzesänderungen
angemahnt
Dennoch hält das Gremium das
Spiel durchaus nicht für empfehlenswert - nur weil die
Spielteilnehmer angesichts strategischer Gesichtspunkte und der
Kommunikation von Mitgliedern der „Clans“ genannten Teams sozusagen
vergäßen, dass sie eigentlich Tötungshandlungen vollzögen. So gehört
das Spiel nach Ansicht der Prüfer nicht in die Hände jüngerer
Jugendlicher oder Kinder. Hier mahnte das Gremium am Donnerstag die
bereits geplanten Änderungen des Jugendschutzgesetzes an. Bei
verbindlicheren Vorschriften, etwa zur Alterseinstufung, könnte
Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu so genannten LAN-Partys,
auf denen das Spiel über miteinander vernetzte Computer gespielt
wird, verboten werden.
Text: @dho Bildmaterial: screenshot
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