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6. Oktober 2002    <Gast>
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Nicht indiziert: "Counterstrike"


 
Kommentar: Die Grenzen der Bundesprüfstelle
Stichwort: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
Dossier: Die „Counterstrike-Debatte“
Forum: EXPERTENFORUM: Counterstrike & das Schulmassaker von Erfurt (geschlossen)
Forum: Erfurt - Wer trägt die Schuld?
Ein Runder Tisch gegen die Gewalt
FAZ.NET-Spezial: Das Schulmassaker in Erfurt
Homepage der Bundesprüfstelle
Bundesprüfstelle
Online-Spiel „Counterstrike“ kommt nicht auf den Index
 
 
16. Mai 2002 Die Anhänger des Online-Computerspiels „Counterstrike“ sind „überrascht und glücklich“. Das umstrittene Spiel mit gewalttätigem Inhalt ist von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) am Donnerstag nicht auf den Index gesetzt worden. Damit wird das Spiel auch weiterhin öffentlich für Jugendliche zugänglich bleiben.

Das Spiel sei blutig, aber nicht so blutig wie indizierte Spiele, teilte die Bonner Behörde mit. Das so genannte 12er-Gremium war nach stundenlangen Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, dass „Counterstrike“ keinen Gefährdungsgrad habe, der eine Indizierung rechtfertige. Da bei den Action-Szenen des so genannten „Ego Shooter“-Spiels, bei dem der Spieler die Szenerie aus der Ich-Perspektive über den Lauf einer Waffe betrachtet, auf eine übermäßige Effekthascherei verzichtet werde, stellte das Gremium fest: „Eine verrohende Wirkung ist nicht gegeben.“ Zudem erlaube das Spiel, bei dem die Spieler in Gruppen als Terroristen und Anti-Terrorkämpfer mit speziellen Zielsetzungen gegeneinander antreten, durchaus eine Unterscheidung zwischen der Realität und der Spielsituation. Nicht zuletzt deshalb, weil es in dem Spiel keine effektheischenden Effekte wie Todesschreie und keine Identifikationsmöglichkeiten für die Spieler gebe.

Ereignisse von Erfurt außen vor

Das beliebte Schieß-Spiel, das nach Angaben aus der Community in Deutschland von rund 500.000 Menschen gespielt wird, war in die Diskussion geraten, nachdem bekannt geworden war, dass auch der Amokläufer von Erfurt, Robert Steinhäuser, intensiv das Spiel gespielt haben soll. Es war gemutmaßt worden, es habe den 19-Jährigen zu seiner Tat animiert. Der Antrag auf Indizierung des Jugendamtes Bochum war allerdings bereits lange vor dem Amoklauf bei der Bonner Prüfstelle eingegangen.

„Wir haben uns bemüht, die Ereignisse von Erfurt außen vor zulassen“, erklärte daher die Vorsitzende der Bundesprüfstelle, Elke Monssen-Engberding, die auch das Entscheidungsgremium leitete. Die Prüfstelle könne nicht über die Handlungen Erwachsener, sondern nur am „konkreten Objekt“ entscheiden, betonte sie. Dennoch hätten der Amoklauf sowie die intensive Diskussion um Gewaltspiele allgemein und „Counterstrike“ im besonderen das Verfahren natürlich beeinflusst, gab die Vorsitzende der Prüfstelle zu. Anhänger des Online-Games hatten vor dem Gremium ihren Standpunkt darlegen können - ein Novum bei der Bonner Behörde. Offenbar hatten sie damit Erfolg, erkannte Monssen-Engberding doch „den Beleg in gewisser Weise der Sportlichkeit“ der „Counterstriker“ an.

Gesetzesänderungen angemahnt

Dennoch hält das Gremium das Spiel durchaus nicht für empfehlenswert - nur weil die Spielteilnehmer angesichts strategischer Gesichtspunkte und der Kommunikation von Mitgliedern der „Clans“ genannten Teams sozusagen vergäßen, dass sie eigentlich Tötungshandlungen vollzögen. So gehört das Spiel nach Ansicht der Prüfer nicht in die Hände jüngerer Jugendlicher oder Kinder. Hier mahnte das Gremium am Donnerstag die bereits geplanten Änderungen des Jugendschutzgesetzes an. Bei verbindlicheren Vorschriften, etwa zur Alterseinstufung, könnte Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu so genannten LAN-Partys, auf denen das Spiel über miteinander vernetzte Computer gespielt wird, verboten werden.


Text: @dho
Bildmaterial: screenshot
 

 

 
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