Kabinett verschärft Jugendschutz
Als Konsequenz aus dem Amoklauf von Erfurt hat das
Bundeskabinett eine überarbeitete Form
des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Unter dem Eindruck
der Bluttat sollen damit Jugendliche besser vor
gewaltverherrlichenden Videos und
Computerspielen geschützt werden.
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| Nur ein Zeitvertreib oder
gewaltverherrlichend? PC-Spiel "Counter-Strike" |
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Erstmals Altergrenze für Spiele
Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) sagte,
künftig gebe es auch bei Computerspielen für Kinder und
Jugendliche eine Altersgrenze. Die Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien kann zudem in Zukunft auch bei den
neuen Medien eingreifen und insbesondere gewaltdarstellende
Inhalte auf den Index setzen. Selbst ohne eine Indizierung der
Prüfstelle sollen Medien, die Krieg verherrlichen und die
Menschenwürde verletzen, mit Vertriebs- und Werbeverboten
belegt werden können.
Weniger Tabak- und Alkoholwerbung
Weiterhin sollen Zigaretten nicht mehr an Kinder unter 16
Jahren verkauft werden dürfen. Auch die Tabak- und
Alkoholwerbung im Kino wird drastisch eingeschränkt.
Entsprechende Werbefilme dürfen nur noch Jugendlichen ab 16
Jahren gezeigt werden. "Harry Potter" oder "Nirgendwo in
Afrika" dürften dann nicht mehr von Zigaretten-Reklame
eingeleitet werden.
Der Gesetzentwurf des Familienministeriums ist schon länger
in Arbeit, mit seiner Verabschiedung wurde in dieser
Wahlperiode nicht mehr gerechnet.
Paragraphen nur selten angewandt
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin prüft nach
eigenen Worten bereits die gesetzlichen Regelungen zum Verbot
Gewalt verherrlichender Schriften, Videos und Computerspielen.
Im Vordergrund stehe dabei, warum der entsprechende Paragraf
131 des Strafgesetzbuches in der Rechtspraxis nur selten
angewandt werde, sagte die SPD-Politikerin der "Rheinpfalz".
Deshalb habe sie die Justizminister der Länder gebeten zu
prüfen, warum dies so sei.
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