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| Die Familien der im
Erfurter Gutenberg-Gymnasium ermordeten 15 Lehrer und Schüler und
des getöteten Polizisten erhalten 5000 Euro Soforthilfe. Das hat das
Thüringer Kabinett beschlossen. Ministerpräsident Vogel erklärte,
dass die Hilfe bei späteren Unterstützungen nicht angerechnet wird.
Außerdem will der Freistaat den Vermittlungsausschuss von Bundestag
und Bundesrat anrufen, um das Waffengesetz zu verschärfen. Die vom
Bundestag am Freitag beschlossene Neuregelung müsse im Lichte der
Ereignisse noch einmal geprüft werden. Die Stadt Erfurt hat
inzwischen erste Konsequenzen aus dem Amoklauf des 19-Jährigen
Schülers gezogen. Bis auf weiteres will sie keine Waffenbesitzkarten
mehr ausstellen. Bürgermeister Hagemann sagte, die Stadt werde
zunächst eine Verschärfung des Waffenrechts abwarten. |
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Täter handelte allein
und nach Plan
Laut Vogel ist inzwischen sicher, dass
Robert S. keinen Komplizen hatte. Die Obduktion der Opfer habe
ergeben, dass alle Kugeln nur aus einer Waffe stammten. Außerdem
mutmaßt die Polizei, dass S. seine Tat lange vorbereitet hatte.
Dafür spreche die Tatsache, dass er nach seinem Verweis von der
Schule im Oktober 2001 über Monate gezielt Munition gekauft habe.
Regierungschef Vogel erklärte, dass S. nach seinem Verweis vom
Gutenberg-Gymnasium zwei Angebote erhalten hatte, an anderen
Gymnasien seine Schulausbildung zu beenden. In einem Fall habe die
betreffende Schule keinen Physik-Leistungskurs angeboten, wie von S.
gewünscht. Das andere Gymnasium besuchte er zeitweilig, ging dann
aber nicht mehr hin. Als Robert S. wegen Urkundenfälschung und
unentschuldigten Fehlens vom Gutenberg-Gymnasiums verwiesen wurde,
wurden seine Eltern auf seinen Wunsch hin nicht informiert. Dies war
möglich gewesen, weil er volljährig und nicht mehr schulpflichtig
war.
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Vergabe der
Waffenbesitzkarte rechtens
Nach Angaben der Stadt Erfurt
ist bei der Ausgabe der Waffenbesitzkarte an den Amokläufer alles
rechtens gewesen. Bürgermeister Hagemann sagte, es gab keinen Grund
dem 19-Jährigen die Karte zu verweigern. Die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft hätten allerdings ergeben, dass Robert S. den
Kauf seiner Waffen nicht dem Ordnungsamt meldete, obwohl er dazu
verpflichtet gewesen sei. Den Angaben zufolge erhielt er Ende Juni
2001 eine so genannte Waffenbesitzkarte Grün. Diese berechtigte ihn
zum Erwerb von Kurz- und Langwaffen bis zu einem Kaliber 12/70 und
der dazugehörigen Munition in beliebiger Menge. Der Schützenverein
habe ihm die für die Karte nötige Sachkunde und das Bedürfnis für
den Besitz von Waffen bescheinigt. Anfragen beim
Bundeszentralregister sowie bei Landes- und Kriminalpolizei hätten
keine Beanstandungen ergeben.
Der ehemalige Schüler des
Gutenberg-Gymnasiums hatte am Freitag in der Schule 16 Menschen
erschossen und anschließend sich selbst getötet. Bei seiner Bluttat
feuerte er 40 Schuss aus einer Pistole ab. Eine mitgebrachte Pumpgun
setzte er nicht ein. Die Polizei fand später rund 500 Schuss
Munition auf einer Toilette der Schule.
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Endgültige Klarheit
über Internetseite
Nach Angaben des Thüringer
Innenstaatssekretärs Scherer steht nun auch endgültig fest, dass
eine angeblich vom Täter gestaltete Internetseite von einem
Trittbrettfahrer betrieben worden ist. Auf der inzwischen
geschlossenen Website waren Amokläufe in Schulen verherrlicht und
Lehrer, Schüler sowie die Gesellschaft beschimpft worden. Noch keine
neuen Erkenntnisse gibt es laut Scherer zu den angeblichen
SMS-Warnungen des Täters an mehrere Personen, am Tattag nicht zur
Schule zu kommen. |
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| 04.07.2002 | 22:12 |
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