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Der Kinder- und
Jugendschutz in Deutschland wird verschärft. Der Bundestag beschloss
ein neues Jugendschutzgesetz, durch das Heranwachsende künftig
besser vor Gewaltdarstellungen im Internet und bei Computerspielen
geschützt werden.
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Altersgrenze auch bei
Videospielen
Computerspiele müssen ähnlich wie Kino- und
Videofilme künftig mit Altersfreigaben gekennzeichnet werden. Bei
Verkauf an zu junge Kinder droht ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.
Alle neuen Medien, beispielsweise Internetseiten, können künftig auf
den Index gesetzt werden. Medien, die den Krieg verherrlichen,
Menschen unwürdig darstellen oder Jugendliche in geschlechtsbetonter
Körperhaltung zeigen, werden mit Abgabe-, Vertriebs- und
Werbeverboten belegt.
Ohne Debatte stimmte eine Mehrheit der
Abgeordneten für den Gesetzentwurf der Koalition. Mit der
Verschärfung sollen Konsequenzen aus dem Amoklauf von Erfurt gezogen
werden. Das Gesetz kommt am kommenden Freitag in den Bundesrat.
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| 05.07.2002 | 00:40 |
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