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Im Herbst 1999 hatte der
Mord an einer Lehrerin in einem Meißner Gymnasium für große
Betroffenheit gesorgt. Am 9. November 1999 war der 15jährige Andreas
S. mit zwei Messern bewaffnet während der Geschichtsstunde in seine
Klasse am Meißner Franziskaneum gestürmt. 22 Mal stach er auf die
Lehrerin ein. Sie schleppte sich auf den Flur und starb dort wenig
später in den Armen einer Kollegin. Die 44-jährige hinterließ zwei
Kinder. Wenig später wurde der Tatverdächtige gefasst. Er gestand
die Tat,;als Motiv gab er Hass an.
Das Dresdner Landgericht
verurteilte Andreas S. im Juli 2000 zu einer Jugendstrafe von
siebeneinhalb Jahren Haft. Die Richter befanden den Angeklagten des
"heimtückischen Mordes" für schuldig. Sie entsprachen damit dem
Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Totschlag
im minderschweren Fall plädiert.
Zu den Motiven des Schülers
sagte damals die Sprecherin des Landgerichts, Birgit Munz, er habe
"Hassgefühle" gegenüber der Lehrerin angegeben. Anlass für die Tat
seien Wetten gewesen, die der Angeklagte mit Mischülern
abgeschlossen habe. Dabei habe der Einsatz bei bis zu 1.000 Mark
gelegen.
Wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten wurde
die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Insgesamt wurden 23
Zeugen vernommen. Neben dem Schulleiter und Lehrern des Meißner
Franziskaneums waren auch Mitschüler, die Eltern des Angeklagten,
ein Bauarbeiter und der am Gymnasium tätige Psychologe befragt
worden. Zudem wurde ein gerichtsmedizinisches und ein
psychiatrisches Gutachten eingeholt.
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| 24.06.2002 | 20:22 |
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